Seitenbereiche
Steuernews für Ärzte - Jetzt entdecken!

Staatshaftung für Corona-Schäden

BGH-Urteil

Der Bundesgerichtshof-BGH hat die Revisionsklage des Patienten einer Vertragsarztpraxis zurückgewiesen und eine Schadenersatzpflicht des behandelnden Arztes für Impfschäden verneint. Die Verantwortlichkeit für etwaige Aufklärungs- und Behandlungsfehler obliegt nach BGH-Auffassung dem Staat (BGH, Urteil von 9.10.2025, III ZR 180/24).

Der Fall

Ein Patient erhielt nach zwei vorangegangenen Schutzimpfungen im Mai und Juli 2021 am 15.12.2021 in der Praxis eines Arztes eine sog. Booster-Impfung. Etwa drei Wochen später wurde bei ihm eine Herzerkrankung diagnostiziert. Der Impfgeschädigte verklagte den Arzt auf € 800.000,00 Schmerzensgeld. Die Klage blieb allerdings ohne Erfolg. Der Arzt erfüllte mit seiner Tätigkeit eine hoheitliche Aufgabe, nämlich den durch das Bundesministerium für Gesundheit als Verordnungsgeber geschaffenen Anspruch gegen den Staat auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Der BGH sah in der Tätigkeit des Arztes lediglich einen „Verwaltungshelfer“, der für die Folgen der Impfungen nicht verantwortlich war.

Stand: 25. November 2025

Bild: vittaliya - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.